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„Politisch Verfolgte genießen Asyl“ – aber höchst eingeschränkt

„Politisch Verfolgte genießen Asyl“ – aber höchst eingeschränkt

Das im Grundgesetz Artikel 16 verankerte Asylrecht ist eine Lehre aus der faschistischen Hitler-Diktatur: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Das wurde seit 1993 so weit eingeschränkt, dass die Anerkennungsquote auf unter zwei Prozent gesunken ist: Wer aus einem angeblich „sicheren Drittstaat“ einreist, in den er zuerst geflüchtet ist – z. B. die süd­europäischen Grenzstaaten Griechenland, Italien usw. –, hat kein Asylrecht in Deutschland, sondern muss in diesen Staat zurück.

Das Oktober 2015 – mit Zustimmung der Grünen – beschlossene „Asylver­fahrenbeschleunigungsgesetz“ be- deutet: Entmündigung und Beschränkung der selbständigen Organisierung des Lebens der meisten Asylbewerber durch Sachleistungen und Gutscheine statt Bargeld – diese Versorgung soll ausdrücklich unter dem Existenzminimum liegen. Außerdem längerer Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen usw.

Derzeit sind über 356 000 Asylan­träge nicht bearbeitet! Die durchschnittliche Wartedauer auf Bearbeitung beträgt über fünf Monate. In dieser Wartezeit dürfen die Asylbewerber nicht arbeiten, bekommen keinen Deutschkurs und sind demütigenden Bedingungen unterworfen. Obwohl es in Deutschland einen der modernsten Verwaltungsapparate gibt und auf einen neuankommenden Flüchtling 4,6 Verwaltungsangestellte und Beamte kommen, gibt es zu wenig Personal, um die Arbeit zu verwalten?

Asylsuchende werden politisch massiv unterdrückt. Asylbewerber unterliegen einer sehr weitgehenden Einschränkung demokratischer Rechte und Freiheiten. Im Rahmen der „Anti-Terror“-Gesetze nach dem 11. September 2001 wurde der „Terrorismusvorbehalt“ in das Asyl- und Aufenthaltsrecht eingeführt. Revolutionäre, die auch nur unter Verdacht stehen, sich an bewaffneten Freiheitskämpfen beteiligt und solche Organisationen unterstützt zu haben, werden als „asylunwürdig“ eingestuft – unter Mitwirkung bundesdeutscher Geheimdienste. Asylsuchende können mit dem Verbot öffentlicher Meinungskundgebungen, Einschränkung des Aufenthaltsortes bis hin zur täglichen Meldepflicht bei Polizeibehörden belegt werden, wenn den Behörden die „Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet“ erscheint. Sie dürfen weder wählen noch gewählt werden.

In Wahrheit will man die politisierten syrischen und afghanischen Flüchtlinge im Zaum halten, damit sie sich nicht mit der revolutionären Arbeiterbewegung hier verbinden und zu einer „Bedrohung“ für die sogenannte politische Stabilität werden.

Asylbewerber dürfen einen Monat gar nicht arbeiten; danach nur, wenn Ausländerbehörden und die Agentur für Arbeit zustimmen. Selbst das Recht auf Heirat ist massiv eingeschränkt. Auch die sogenannte „Integration“ bedeutet Unterdrückung! Sie will die Flüchtlinge zum Kniefall vor dem Grundgesetz zwingen.

Volle rechtliche Gleichstellung aller dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität!

Uneingeschränktes Asylrecht für alle Unterdrückten auf antifaschistischer Grundlage!

Weg mit der Drittstaaten­rege­lung nach dem Dublin-III-Abkommen!

Gegen die drastischen Einschränkungen des Asylrechts!