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Die Bundesregierung kriminalisiert Befreiungskämpfe
In vielen Ländern kämpfen Befreiungsbewegungen um nationale und soziale Befreiung. An Befreiungskämpfen beteiligen sich Millionen Menschen auf der ganzen Welt. So können auch Ursachen für Fluchtbewegungen überwunden werden.
Was tut die Regierung? Sie diffamiert Freiheitskämpfe und kriminalisiert sie genauso wie die Solidarität mit ihnen. Seit 1993 ist die kurdische Arbeiterpartei PKK verboten; die Solidaritätsbewegung mit dem kurdischen Befreiungskampf wird kriminalisiert. Bei Verhaftungen türkischer Revolutionäre in Deutschland wird ihnen die Unterstützung des Freiheitskampfs in Rojava vorgeworfen. Für diese Vorgehensweise wurde nach den Anschlägen vom 11. September 2001 der Vorwand des „Anti-Terror-Kriegs“ genutzt. Obwohl Revolutionäre auf der ganzen Welt entschiedene Gegner des islamistisch-faschistischen Terrors sind, wurden sie auf die gleichen Terrorlisten gesetzt. Die EU ging so weit, den Kommunismus für jeglichen Terror in der Welt verantwortlich zu machen.
Die Kommunistische Partei der Philippinen CPP und die Kurdische Arbeiterpartei PKK wurden international als Terrororganisationen diffamiert, weil sie Ausbeutung und Unterdrückung bekämpfen. In Deutschland besteht nach wie vor das Verbot der KPD von 1956 als Waffe gegen jene, die den Imperialismus ernsthaft in Frage stellen und sich dagegen organisieren.
Deswegen:
Weg mit dem PKK-Verbot!
Weg mit dem Paragraphen 129 a/b
Gib Antikommunismus keine Chance!
Solidarität mit den revolutionären Befreiungskämpfen auf der Welt!