Presseerklärung

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Start von Abgeordneten-Watch am 29. Januar - diesmal ohne antikommunistische Zensur?

Am 29. Januar startet das Portal Abgeordneten-Watch die Möglichkeit, Kandidierenden zur Bundestagswahl 2025 Fragen zu stellen.

Bei der letzten Europawahl hatte Abgeordneten-Watch allerdings reihenweise Aussagen von Kandidierenden der MLPD zum „Völkermord" Israels in Gaza oder zur „Vorbereitung eines dritten Weltkriegs" untersagt. Es war auch nicht erlaubt, davon zu sprechen, dass die EU „imperialistisch" ist. Abgeordneten-Watch hielt an dieser undemokratischen Zensurpraxis fest, bis die MLPD Eilantrag beim Landgericht Hamburg dagegen gestellt hatte. Das Landgericht Hamburg stellte mit einem Beschluss (Aktenzeichen 324O265/24 fest, dass die Zensur rechtswidrig war. Geklagt hatte Gabi Fechtner, die Vorsitzende der MLPD.

Der Beschluss ist eine Ohrfeige für die antikommunistische Zensur bei Abgeordneten-Watch. So heißt es dort: „etwaige Einschränkung der Meinungsfreiheit im Sinne eines Verbots der Äußerung von bestimmten politischen Ansichten werden mit dem Geschäftsmodell des Antragsgegners, das dem freien Kommunikations- und Informationsaustausch betreffend die politischen Kandidaten angeht, wohl auch nicht vereinbar ...". Der Beschluss hebt hervor, dass Abgeordneten-Watch gegen die „vertragliche Verpflichtung ... verstoßen (hat), indem es die Veröffentlichung zunächst verweigert" hatte. Das Gericht weist auch darauf hin, dass die Kandidierenden nicht noch einmal peinlich darauf eingehen müssen, dass sie ihre persönliche Meinung vertreten, wie es zum Beispiel gegenüber Gabi Fechtner und Monika Gärtner-Engel mehrmals gefordert wurde: „Bereits aus dem gesamten Kontext ergibt sich für den Leser, dass sich die Kandidierenden auf der Plattform des Antragsgegners mit ihren politischen Auffassungen präsentieren." Das Gericht stellte auch ausdrücklich fest, dass die Aussagen, das Vorgehen Israels in Gaza als Völkermord zu bezeichnen und die Hochrüstung als Vorbereitung eines dritten Weltkriegs zu kennzeichnen, erlaubt sind und nicht zensiert werden dürfen.

Peter Weispfenning, Pressesprecher der MLPD, kommentiert: „Wir hoffen, dass die antikommunistische Zensur auf Abgeordneten-Watch der Vergangenheit angehört und diesmal wirklich ein demokratischer Meinungsaustausch auf antifaschistischer Grundlage stattfinden kann. Wir werden auch diesmal jedenfalls keine antikommunistische Zensur hinnehmen. Ohne gleichberechtigten Zugang von fortschrittlichen und revolutionären Kräften zur öffentlichen Diskussion und zu den Massenmedien kann man auch nicht von freien Wahlen sprechen."



Link zum Beschluss des Landgerichts Hamburg:

https://lmy.de/GDmPE

Links zur Vorgeschichte:

https://lmy.de/AhioD

https://lmy.de/DQaQm