Bundestagswahl
MLPD setzt Sondersitzung des Bundeswahlausschusses am 10. Dezember 2024 durch
Wie schon bei der Bundestagswahl 2021 versucht die Bundeswahlleiterin auch für die Neuwahl 2025, die MLPD mit formalen Einwänden von der Wahl auszuschließen (siehe auch unsere Pressemitteilung vom 11.11.24).
(siehe auch unsere Pressemitteilung vom 11.11.24).
Mit Schreiben vom 05.11.24 stellt die Bundeswahlleiterin allen Ernstes die „rechtliche Handlungsfähigkeit" der MLPD infrage und diffamiert die Beteiligungsanzeige der MLPD als „derzeit unwirksam". Dabei tritt die MLPD mit 16 Landeslisten bundesweit an. Und sie hat in NRW und Baden-Württemberg in gerade einmal zwei Wochen schon sämtliche Unterstützungsunterschriften gesammelt. Bundesweit sind es 46%, hinzu kommen tausende für die Direktkandidaten. „Will die Bundeswahlleiterin sich allen Ernstes gegen jetzt schon 20.000 Menschen hinwegsetzen, die für die Wahlzulassung der MLPD unterschrieben haben?", kritisiert Peter Weispfenning, Pressesprecher der MLPD. Die Bundeswahlleiterin bemäkelt, dass die MLPD laut ihrer Satzung alle vier Jahre Parteitage durchführt, statt in einem zweijährigen Rhythmus. Dabei ist bekannt, dass in der Vorbereitung der Parteitage der MLPD Rechenschaftsbericht und Kandidaten für das Zentralkomitee so breit wie in keiner anderen Partei an der Parteibasis beraten werden und damit der Grundsatz verwirklicht wird, dass die Mitglieder den Kurs und das Personal der Partei festlegen. Schauparteitage wie in bürgerlichen Parteien, kann man natürlich in so kurzen Abständen organisieren, wie man will. Außerdem entscheiden in der MLPD immer noch die Mitglieder, und nicht die Bundeswahlleiterin.
Selbst das Bundesverfassungsgericht stellt bezüglich der Teilnahme an Wahlen ausschließlich auf Folgendes ab: „Insgesamt kommt es darauf an, ob die Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse einer Partei – unter Einschluss der Dauer ihres Bestehens – den Schluss zulässt, dass sie ihre erklärte Absicht, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, ernsthaft verfolgt" (BverfG, 2BvC 8/21).
Das steht bei der jetzt 42 Jahre bestehenden MLPD nach dutzenden Wahlteilnahmen auf Europa- Bundes und Landesebene fest. Deshalb hat die MLPD die Einberufung einer Sondersitzung des Bundeswahlausschusses beantragt. In dem Antrag heißt es unter anderem: „In Anbetracht der Tatsache, dass unsere Mandantin seit ihrer Gründung stets beanstandungsfrei zur Teilnahme an Bundestagswahlen zugelassen wurde und die Rechtslage unverändert geblieben ist, erwecken die nunmehr erhobenen Monierungen den Eindruck, dass unsere Mandantin aus willkürlichen Erwägungen an der Wahlteilnahme gehindert bzw. diese erschwert werden soll."
Diese öffentliche Sondersitzung des Bundeswahlausschusses findet jetzt am
10. Dezember 2024, 11 Uhr im Deutschen Bundestag, Berlin
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krüger-Str. 1), Raum 3.101
statt. Bereits bei der vergangenen Bundestagswahl 2021 hatte die MLPD in einer solchen Sondersitzung, übrigens der ersten in der Geschichte der BRD, die Feststellung ihrer Berechtigung zur Wahlteilnahme durchgesetzt. Auch diesmal gilt es, sicherzustellen, dass eine revolutionäre Arbeiterpartei und die Perspektive des echten Sozialismus wählbar sind.