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Solidarität hilft siegen! Rechtshilfefonds der MLPD

Wir möchten Sie/Euch über den Rechtshilfefonds der MLPD informieren und um Unterstützung bitten. Die Rechtsentwicklung der Bundesregierung und der bürgerlichen Parteien schreitet voran. Immer mehr Menschen kritisieren die bürgerliche Politik als Dienstleister für die Konzerne:

Solidarität hilft siegen! Rechtshilfefonds der MLPD
Im März 2018 wurde Monika Gärtner-Engel das Tragen einer Fahne der kurdischen Volksbefreiungseinheiten (YPG) aus der Demokratischen Föderation Nordsyrien/Rojava untersagt. Es folgte eine Anzeige mit Strafbefehl und später der Freispruch 1. Klasse!

Für VW, Daimler oder BMW beim Diesel-Betrug; für RWE bei der (vorerst verhinderten) Rodung des Hambacher Walds; für Baumonopole (Milliardengrab Stuttgart 21), für Rüstungskonzerne usw. Dagegen entwickelte sich ein breiter Massenprotest und Massenwiderstand, mit der MLPD als Aktivposten und revolutionärem Pol. Als Reaktion darauf nimmt die politische Repression zu, gegen fortschrittliche Internationalisten, radikale Umweltschützer, klassenkämpferische Arbeiter, couragierte Frauen, rebellische Jugendliche, gegen Revolutio­­näre und besonders die MLPD. Allein die MLPD wendete für die Verteidigung ihrer Parteienrechte und der demokratischen Rechte ihrer Repräsentanten im Jahr 2018 circa 75.000 Euro Gerichts-, Anwalts- oder Gutachter­kosten auf. Die MLPD begrüßt, dass Gewerkschaften ihren Mitgliedern Rechtsschutz gewähren und fortschrittliche Rechtshilfefonds wie Rote Hilfe e.V. eine vielfältige Unterstützung leisten. Aber sie können nur in Teilgebieten und oft nur zu einem Teil die Kosten tragen. Deshalb wird Ihre/Deine Spende für den Rechtshilfefonds der MLPD gebraucht!

Fall 1:

Von der Ortsebene bis zum Zentralkomitee wurden der MLPD 17 Konten von Deutscher Bank, Postbank und anderen Banken gekündigt, 19 Geldinstitute weigern sich, ein Konto für die MLPD zu eröffnen. Zuletzt ging die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) aber vor Gericht baden. Sie behauptete, die MLPD sei „bankenfeindlich“, deshalb sei es für die LBBW unzumutbar, ein Konto der MLPD zu führen. Das Gericht urteilte am 28.01.19: die MLPD darf nicht gegenüber anderen Parteien benachteiligt werden. Die LBBW muss ihr ein neues Konto geben!

Fall 2:

Der Kultursaal der MLPD in Gelsenkirchen wurde im Juni 2018 von der Stadt unter fadenscheinigen Gründen gesperrt. Die Bearbeitung des bereits Ende 2017 eingereichten Nutzungsänderungsantrags wird durch immer neue Auflagen immer länger hinausgezögert. Weil ein ehemaliger Kellerabgang mit einer etwa 2,5 Quadratmeter großen Bodenplatte abgedeckt war, erklärte das Bauamt die Statik des gesamten Gebäudes als un­sicher. Das Betreten des Saals sei eine „Gefahr für Leib und Leben“. Gegen diese politisch motivierte Schikane fanden zwei Protestdemonstrationen in Gelsenkirchen statt, rund 3000 Einwohner unterschrieben für die sofortige Wiedereröffnung. Das Baurecht wird für politische Unterdrückungs­manöver missbraucht! Auch mit rechtlichen Mitteln wird dafür gesorgt, dass der Saal wieder eröffnet wird.

Fall 3:

Einen großen Erfolg konnte Monika Gärtner-Engel, Moderatorin der Gelsenkirchener Montagsdemonstration, aber auch die Solidarität mit dem kurdischen Kampf für Freiheit und Demokratie im Dezember 2018 vor dem Gelsenkirchener Amtsgericht verbuchen. Im März 2018 hatten Polizisten ihr das Tragen einer Fahne der kurdischen Volksbefreiungseinheiten (YPG) aus der Demokratischen Föderation Nordsyrien/Rojava untersagt, rissen ihr die Fahne aus der Hand. Es folgte eine Anzeige gegen Monika Gärtner-Engel mit Strafbefehl über 200 Euro, ersatzweise 20 Tage Haft. 80 Mitstreiterinnen und Mitstreiter erlebten einen Freispruch erster Klasse für Monika Gärtner-Engel. Das Gericht urteilte: das Tragen der YPG-Fahne ist nicht rechtswidrig!

Faschisten sind unter den Massen isoliert. Sie verspüren angesichts der Rechtsentwicklung der Regierung offenbar Rückenwind, einer richtete Mordaufrufe gegen Monika Gärtner-Engel. Schon zweimal wurden in der letzten Zeit bei Repräsentanten der MLPD professionell Autoreifen angeschnitten, damit diese bei hohen Geschwindigkeiten platzen. Obwohl der Polizei und Staatsanwaltschaft einige der faschistischen Drahtzieher mit Name und Anschrift bekannt sind, sind alle noch auf freiem Fuß. Wir kämpfen darum, dass sie hinter Schloss und Riegel kommen!

Fall 4:

„Für die Zukunft unserer Kinder, Enkel und zukünftiger Generationen leisten wir Widerstand gegen eine drohende lokale Umwelt­katastrophe …“ So beginnt ein Aufruf, Geld für einen Prozess gegen die Ruhrkohle AG (RAG) zu sammeln. Die RAG soll dazu verurteilt werden „alle Maßnahmen zu unterlassen, die dazu führen, dass PCB (= polychlorierte Biphenyle) oder andere untertägig befindliche Giftstoffe“ nach über Tage und in den Trinkwasserkreislauf gelangen. Am 8. Dezember 2018 fand eine breit aufgestellte Demonstration verschiedener Initiativen in Marl statt, die gegen die Flutung der Zechen Front gemacht hat. Diese Klage finanziert sich gestützt auf eigene Spendensammlungen vor Ort. Auch kämpferischer Umweltschutz braucht aber einen rechtlich-finanziellen Rückhalt!

Fall 5:

Das Amtsgericht Saalfeld verurteilte Lisa Gärtner, eine der Organisatorinnen des Rebellischen Musikfestivals und jugendpolitische Sprecherin der MLPD, auf Zahlung von 15 Tagessätze à 35 Euro. Sie hatte auf einer Kundgebung am 17. Mai 2018 die kritische Frage aufgeworfen, ob das Verbot des Rebellischen Musikfestivals von ganz oben ausging oder Herr Löther, damaliger Leiter der Polizeiinspektion Saalfeld, sich „durchgeknallt“ verhalten habe. Dagegen wurde Berufung eingelegt.

Klaus Dumberger, Parteigeschäftsführer

So können Sie/kannst du den Rechtshilfefonds unterstützen

Aus dem Rechtshilfefonds der MLPD können betroffene Mitglieder und Organisationseinheiten der MLPD, kämpferische Kolleginnen und Kollegen und andere fortschrittliche Menschen oder Belegschaften Unterstützung beantragen. Der Fonds wird heute und erst Recht in der Zukunft gebraucht. Die beste Unterstützung ist eine regelmäßige Spende. Deshalb: Werden Sie, werde Dauerspender/in für den Rechtshilfefonds der MLPD!

GLS-Gemeinschaftsbank

IBAN: DE76 4306 0967 4053 3530 00

Stichwort: Rechtshilfe

Anträge an den Rechtshilfefonds der MLPD bitte senden an MLPD, Parteigeschäftsführung, Schmalhorststr. 1, 45899 Gelsenkirchen oder per E-Mail an pgf@mlpd.de oder per Telefon: 0209 95194-52.

Über Erstattungen aus dem Rechtshilfefonds entscheidet das Zentralkomitee der MLPD. Aus dem Rechtshilfefonds können bis zu 50 Prozent der Rechts- und Beratungs­kosten erstattet werden, die wegen staatlicher, politischer oder betrieblicher Repression entstehen. Andere Rechtsschutzmöglich­keiten müssen ausgeschöpft sein.